Warum einen Genossenschafts-Kommentar – es gibt doch schon einige
Kommentare zum Genossenschaftsrecht?
GK-Antwort:
Alle Kommentare haben sicherlich ihre Berechtigung
und ihren Wert. Alle Kommentare haben jedoch auch ihre Besonderheiten, die man
kennen sollte:
·
Sie sind meist von Juristen geschrieben. Aber das
Recht bildet nur einen Teil des Ganzen ab.
·
Sie sind oft von Verbänden initiiert und gefördert.
Aber Verbände haben auch ihre Interessen. Und diese müssen nicht unbedingt
immer konform mit der lebendigen Praxis gehen.
·
Sie bauen auf einem eher vergangenheitsbezogenem
„Bild“ von Genossenschaften auf. Gestaltungskraft für Aktualität und nachhaltige
Zukunft entwickeln sie wenig.
·
Sie scheinen irgendwie „trocken“, manchmal sogar
„spröde“ zu sein. Das ist das totale Gegenteil, von dem, was Genossenschaft
sein könnte oder sogar sein sollte: Faszinierend, begeisternd, herausfordernd …
·
Kurzum: Es ist Zeit, für etwas NEUES! Einst war
Deutschland in Europa Vorbild für ein Modernes Genossenschaftswesen. Heute sind
wir eher der „Entwicklungshilfe“ anderer Staaten bedürftig …
Und das könnte ein (neuer)
GENOSSENSCHAFTS-KOMMENTAR ändern?
·
Nein, das können nur die MENSCHEN ändern, die
Genossenschaften ausmachen, Genossenschaften praktisch gestalten.
Aber:
·
Der neue GENOSSENSCHAFTS-KOMMENTAR (GK) kann und
will dafür – praxisbezogene - Unterstützung bieten!
Wir freuen uns auf eine lebendige Diskussion …
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